Arbeitsspitzen

Kater Kurt erklärt:

Die Arbeitszeit in der Landwirtschaft wird bestimmt von der Vegetationszeit der Kulturpflanzen. Gearbeitet werden muss dann, wenn es die Witterung zulässt oder verlangt. Dadurch entstehen Arbeitsspitzen, die in der folgenden Abbildung für unseren Betrieb dargestellt sind. Gezeigt werden die Arbeitsstunden im Jahresverlauf, die jeweils in einem halben Monat anfallen. Während im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang Oktober die 14-tägige Arbeitszeit auf bis zu 160 Stunden ansteigt, ist es im Dezember und Januar sehr ruhig.

Diese Arbeitsspitzen stellen eine große Herausforderung für alle Landwirtschaftsbetriebe dar. Die saisonale Arbeitsbelastung kann sehr hoch sein. Weil Arbeitskräfte heute in der Landwirtschaft aufgrund der technischen Anforderungen eine hohe Qualifikation aufweisen müssen, ist der Einsatz von saisonalen Fremdarbeitskräften schwierig. Zumal das Arbeitsschutzgesetz die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden begrenzt.

Wir bewältigen diese Herausforderung, in dem wir z. B. das Rübenroden in eine große Maschinengemeinschaft ausgelagert haben und teilweise Arbeiten an ein Lohnunternehmen vergeben. Im Gegensatz zu anderen Berufen kann man sich aber in der Landwirtschaft darauf verlassen: Der nächste Winter – und damit eine arbeitsarme Zeit – kommt bestimmt.