Ohne Sachverstand

Kater Kurt erklärt:

Die seit Januar 2023 geltende Agrarreform, bringt neue Regelungen für die Landwirte. Eine ärgerliche Veränderung ist eine Vorschrift, die verbietet, dass bei Frost gedüngt werden darf. In der Vergangenheit haben wir Frostnächte genutzt, um den Dünger bodenschonend ausbringen zu können. Durch den Frost hat der Boden die Maschinen getragen, ohne tiefe Spuren auf dem Acker zu hinterlassen. Nachmittags ist der Boden aufgetaut und konnte den Dünger aufnehmen. Dies ist jetzt nicht mehr erlaubt. Schade, in diesem Frühjahr hatten wir Mitte Februar, Ende Februar sowie Mitte März viele Tage mit Temperaturen unter -2 °C am Morgen, an denen diese Vorgehensweise möglich gewesen wäre: In den Morgenstunden war der Boden gefroren und tragfähig, am Nachmittag ist der Boden aufgetaut und hätte den ausgebrachten Dünger aufnehmen können.

Jetzt, Mitte März können wir nicht mehr länger warten. Die Pflanzen befinden sich in einer wichtigen Wachstumsphase. Wachstum ist mit Eiweißbildung verbunden, wofür die Pflanzen große Mengen Stickstoff benötigen. Deshalb sehen die Felder der Landwirte manchmal so wie in dem linken Bild aus. Zur bedarfsgerechten Versorgung der Pflanzen gehört es, jetzt Stickstoff bereitzustellen. Weil es momentan oft regnet und sehr windig ist, gestaltet sich die Düngung aber sehr schwierig. Von dieser Regelung sind auch ökologisch wirtschaftende Betrieb im starken Maße betroffen. Hier erfolgt die Düngung der Sommerfrüchte häufig mit Wirtschaftsdüngern, die hohe Radlasten verursachen. Eine Ausbringung ist jetzt nicht möglich.

Für mich als Freund einer hohen Bodenfruchtbarkeit schmerzt das sehr. Der Boden wird in den Fahrspuren verdichtet. Nasser Boden verhält sich wie Knete. Ist er erst einmal zusammengedrückt, verliert er seine positiven Merkmale. Die Luftporen gehen verloren, die Wasserspeicherfähigkeit nimmt stark ab. Ein verdichteter Boden bieten den Bodenlebewesen keine Lebensgrundlage mehr. Darüber hinaus wird kostbarer Ackerboden, an den Reifen klebend, vom Acker heruntergetragen und landet vielleicht noch auf der Straße wo er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Solch eine Vorschrift zeugt nicht von allzu großem Sachverstand. Hier wird dogmatisch und verbissen eine Düngeverordnung durchgesetzt, ohne nach rechts und links zu schauen und die Nachteile für den Boden zu berücksichtigen. Wissenschaftlich lässt sich das Düngeverbot bei morgentlichem Frost jedenfalls nicht begründen.