Düngeverordnung

Kater Kurt erklärt:

Eines vorweg: Die Landwirtschaft hat es selbst verbockt! Es gab eine Düngeverordnung aus dem Jahre 2006, an die sich einige Landwirte aber nicht gehalten haben. Die Konsequenz: Im Jahre 2017 wurde die Düngeverordnung novelliert (DüV vom 27.05.2017). Weil diese Änderungen aus Sicht der EU-Kommission nicht ausreichend sind, ist jetzt eine erneute Verschärfung geplant. Für das Fehlverhalten einiger Berufskollegen muss jetzt die ganze Branche büßen.

Rote Gebiete

Es wurden sogenannte „rote Gebiete“ (siehe Beitragsbild*) geschaffen, die 39 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens umfassen. Dabei handelt es sich um Bereiche, bei denen im Grundwasser hohe Nitratwerte festgestellt wurden. Das Dilemma: Neben den viehstarken Regionen sind auch Bereiche (z.B. Region Salzgitter) betroffen, in denen der Viehbesatz gering ist. Die Ursachen für die hohen Nitratwerte im Grundwasser sind hier durch die hohe natürliche Fruchtbarkeit der Böden bedingt. In den tieferen Bodenschichten werden Stickstoffmengen freigesetzt, an denen die Kulturpflanzen aber nicht herankommen und die sie daher nicht nutzen können. Selbst ohne landwirtschaftliche Nutzung sind gewissen Nitratbelastungen im Grundwasser normal (UMWELTBUNDESAMT). Kritisiert wird auch die Auswahl der Messstellen, die für die Festlegung der roten Gebiete herangezogen wurden. Nicht immer konnten außerlandwirtschaftliche Einflüsse z.B. durch Kläranlagen ausgeschlossen werden.

Stickstoffmenge begrenzt

Die Düngeverordnung aus dem Jahre 2017 schreibt maximale Düngegaben an Stickstoff vor, die sich an dem rechnerischen Bedarf der Kulturpflanzen orientieren. In den roten Gebieten sind von diesen Maximalwerten pauschal noch einmal 20 % abzuziehen. Damit sind die erlaubten Stickstoffgaben aber so niedrig, dass Qualitätsweizen nicht mehr produziert werden kann.

Die Qualität von Weizen wird anhand seines Eiweißgehaltes bestimmt. Für Qualitätsweizen wird ein Eiweißgehalt von mehr als 13 % verlangt. Dieser hängt aber direkt von der Stickstoffdüngung ab. Durch die verringerten Stickstoffmengen wird es zukünftig in den roten Gebieten kaum noch möglich sein, Qualitätsweizen zu produzieren. Statt dessen muss der produzierte Weizen als Futterweizen verwendet werden. Die erlaubten Stickstoffmengen der Düngeverordnung sind so niedrig bemessen, dass selbst außerhalb der roten Gebiete die geforderten Qualitätsparameter nur schwerlich zu erreichen sind. Weizen mit hohen Backqualitäten müssen dann aus anderen Ländern importiert werden. Einen ähnlichen Weg wie jetzt in Deutschland geplant ist, war Dänemark in den letzten Jahrzenten gegangen. Weil der mittlere Eiweißgehalt des Weizen aber zeitweise auf unter 9 % gesunken war, wurde diese Politik teilweise wieder korrigiert (Hintergründe).

Fazit: Vielfach missverstanden, demonstrieren die vielen Landwirte aktuell nicht gegen sauberes Grundwasser sondern für einen maßvollen Umgang mit dem Problem. Durch den erforderlichen Import von Qualitätsweizen aus Drittländern erfolgt  – wie zuvor in anderen Branchen auch – eine Verlagerung von unseren Problemen in andere Regionen unserer Erde.

Quellen: *NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ: Entwurf NDüngGewNPVO, LEA-Portal.